Wahlanordnung Einwohnergemeinde Zweisimmen
Zu wählen sind im Mehrheitswahlverfahren (Majorz):
- 1 Versammlungsleitung (Leiter der Gemeindeversammlung)
- 1 Gemeindepräsidium
Zu wählen sind im Verhältniswahlverfahren (Proporz):
- 6 Mitglieder des Gemeinderates
Die bisherigen Mitglieder der Ämter Versammlungsleitung und Gemeindepräsidium, 5 Mitglieder des Gemeinderates und alle anderen Stimmberechtigten der Gemeinde Zweisimmen sind für die erwähnte Amtsdauer in die oben bezeichneten Ämter wähl- bzw. wiederwählbar.
Es wird auf folgende Bestimmungen im Reglement über Abstimmungen und Wahlen hingewiesen:
Einreichung der Wahlvorschläge (Art. 29 und 36 Reglement über Abstimmungen und Wahlen):
- Politische Parteien, Gruppierungen und/oder Personen reichen ihre Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, 26.09.2025, 17.00 Uhr schriftlich bei der Gemeindeschreiberei ein. Die Wahlvorschläge sind durch mindestens 10 Stimmbürger/innen unterschriftlich zu bestätigen. Listenverbindungen für die Proporzwahlen sind gleichzeitig mit den Wahlvorschlägen einzureichen. Unterlistenverbindungen sind nicht zulässig.
Inhalt der Wahlvorschläge (Art. 31 Reglement über Abstimmungen und Wahlen):
- Wahlvorschläge müssen Familien-, Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.
Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind (Majorzwahlen). Bei Proporzwahlen darf kein Name mehr als zweimal aufgeführt werden.
Allfällige Stichwahlen für die Majorzwahlen werden angesetzt auf 30.11.2025.
Gemeinderat Zweisimmen

Offizielles Formular zur Wahleingabe

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