Friedhof- und Bestattungswesen (Reglement)

Gemeinderat Zweisimmen; Beschlussfassung mit fakultativem Referendum

Der Gemeinderat Zweisimmen hat an der Sitzung vom 15.10.2024 folgenden Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum unterliegt:

• Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen der Einwohnergemeinde Zweisimmen, Totalrevision

Auszug aus der Gemeindeverfassung Zweisimmen:

Art. 32 Ziff. c) Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates betreffend ein Reglement der Versammlung unterbreitet wird,
Art. 34 Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Reglementsvorlage zum Entscheid.

Einreichungsstelle: Gemeinderat Zweisimmen, Lenkstr. 5, 3770 Zweisimmen

Aktenauflage: Gemeindekanzlei Zweisimmen, Gemeindehaus, Lenkstrasse 5

Auflagefrist: 30 Tage, vom 22.11. bis 23.12.2024

Friedhof- und Bestattungswesen
Friedhof- und Bestattungswesen

Gemäss Überarbeitung

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