Gemeinderat Zweisimmen; Beschlussfassung mit fakultativem Referendum

Der Gemeinderat Zweisimmen hat an der Sitzung vom 13.05.2025 folgenden Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum unterliegt:

  • Gemeindepolizeireglement der Einwohnergemeinde Zweisimmen, Teilrevision

Hinweise zu den wichtigsten Anpassungen

  • Das Reglement wurde dahingehend angepasst, dass ab diesem Jahr eine Fälligkeit der Hundetaxe nicht mehr per Publikation veröffentlicht wird, sondern den Hundehaltern eine personalisierte Rechnung zugestellt werden kann.
  • Weiter wurde die bereits bestehenden Bewilligungspflicht von Feuerwerken, ausgenommen für den 1. August
    und in der Nacht von Silvester auf Neujahr, überarbeitet (neu gebührenpflichtig).

Auszug aus dem Organisationsreglement von Zweisimmen:

Art. 32 Ziff. c)
Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates betreffend ein Reglement der Versammlung unterbreitet wird,

Art. 34
Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Reglementsvorlage zum Entscheid.

Einreichungsstelle: Gemeinderat Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen
Aktenauflage: Gemeindekanzlei Zweisimmen, Gemeindehaus, Lenkstrasse 5
Auflagefrist: 30 Tage, vom 23.05 bis 23.06.2025

Gemeinderat Zweisimmen

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