Gemeinderat Zweisimmen; Beschlussfassung mit fakultativem Referendum

Der Gemeinderat Zweisimmen hat an der Sitzung vom 13.05.2025 folgenden Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum unterliegt:

  • Reglement über den Energiefonds der Einwohnergemeinde Zweisimmen, Teilrevision

Hinweise zu den wichtigsten Anpassungen

  • Das Reglement wurde an neue Begebenheiten rund um die mit dem Fonds eingehergehenden Fördermassnahmen angepasst. Unter anderem wurde die Äuffnung des Fonds von Fr. 30'000.00 auf  Fr. 50'000.00 pro Jahr erhöht.

Auszug aus dem Organisationsreglement von Zweisimmen:

Art. 32 Ziff. c)
Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates betreffend ein Reglement der Versammlung unterbreitet wird,

Art. 34
Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Reglementsvorlage zum Entscheid.

Einreichungsstelle: Gemeinderat Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen
Aktenauflage: Gemeindekanzlei Zweisimmen, Gemeindehaus, Lenkstrasse 5
Auflagefrist: 30 Tage, vom 02.06 bis 02.07.2025

Gemeinderat Zweisimmen

Reglement Energiefonds
Reglement Energiefonds

Auflageexemplar

Wir verwenden Cookies. Alle Informationen zu unseren Cookies, deren Zweck und wie Sie Cookies jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ablehnen der Cookies die Anzeige externer Inhalte verhindern.