Gemeinderat Zweisimmen; Beschlussfassung mit fakultativem Referendum

Der Gemeinderat Zweisimmen hat an der Sitzung vom 11.03.2025 folgenden Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum unterliegt:

  • Reglement zum Aufgabenübertrag an Dritte (Zivilschutz) der Einwohnergemeinde Zweisimmen, Erlass eines neuen Reglementes

Dieses Reglement bildet die gesetzliche Grundlage zum Aufgabenübertrag an einen Dritten im Bereich Zivilschutz (die Genehmigung des Aufgabenübertrages wird an der kommenden Gemeindeversammlung unter Traktandum 2 behandelt werden).

Auszug aus dem Organisationsreglement Zweisimmen:
 

Art. 32 Ziff. c)
Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des entsprechenden  Beschlusses verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates betreffend ein Reglement der Versammlung unterbreitet wird,

Art. 34
Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Reglementsvorlage zum Entscheid.

Einreichungsstelle: Gemeinderat Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen
Aktenauflage: Gemeindekanzlei Zweisimmen, Gemeindehaus, Lenkstrasse 5
Auflagefrist: 30 Tage, vom 16.05. bis 16.06.2025

Gemeinderat Zweisimmen

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