Die Wahlen erfolgen nach den kommunal geltenden Richtlinien, Organisationsreglement und Reglement über Abstimmungen und Wahlen der Einwohnergemeinde Zweisimmen.
Eingelangte Wahlvorschläge für die Mehrheitswahlverfahren Majorz:
Für die Ämter Versammlungsleitung und Gemeindepräsidium wurden für jeden zu vergebenden Sitz je eine wahlfähige Person vorgeschlagen. Es liegen somit nicht mehr Vorschläge vor als Sitze zu besetzen sind. In Anwendung von Art. 56 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen werden die vorgeschlagenen Person im stillen Wahlverfahren als gewählt erklärt.
Eingelangte Wahlvorschläge für das Verhältniswahlverfahren Proporz:
6 Mitglieder des Gemeinderates:
Liste Nr. 1: SVP Schweizerische Volkspartei
Liste Nr. 2: SP Sozialdemokratische Partei
Liste Nr. 3: Die Mitte
Die Gesamtzahl der vorgeschlagenen Kandidat|innen für den Gemeinderat (8) übersteigt die Zahl der zu besetzenden Sitze (6). Es findet am 9. November 2025 somit eine Urnenwahl gemäss Proporzwahlverfahren statt.
Die Wählerinnen und Wähler werden mit Zustellung des Wahlmaterials über den Ablauf der vorzunehmenden Wahlen orientiert.
Rechtsmittel:
Beschwerden zu Vorbereitungshandlungen in Wahlsachen, sind innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalter Obersimmental-Saanen, 3792 Saanen, einzureichen.