Auf den öffentlichen Parkplätzen der Gemeinde Zweisimmen gilt gemäss Parkplatzreglement Art. 25 eine Gebührenpflicht
Zwischen 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr werden keine Gebühren erhoben. Auch das Parkieren unter 1 Stunde (Gratisparkzeit) muss mit Eingabe der Kontrollschild-Nummer erfolgen.
Bar → Der Parkvorgang wird mit Eingabe der Kontrollschild-Nummer bei den Parkuhren gestartet und bar bezahlt.
Akzeptierte Münzen: CHF 5.00 / CHF 2.00 / CHF 1.00 / CHF 0.50 / CHF 0.20 / CHF 0.10
Achtung: Der Automat gibt KEIN RETOURGELD!
App → "Parkingpay", «easyPARK» und "Twint"
Auf das betreffende Fahrzeug-Kontrollschild, können bei der Gemeindeverwaltung Dauerkarten bezogen werden. Dauerkarten können ebenfalls über die App "Parkingpay" gelöst werden.
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| Plan Parkplatzbewirtschaftung Zweisimmen (PDF, 346 kB) | Download | 0 | Plan Parkplatzbewirtschaftung Zweisimmen |
| Flyer Parkplatzbewirtschaftung (PDF, 379 kB) | Download | 1 | Flyer Parkplatzbewirtschaftung |