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Auf den öffentlichen Parkplätzen der Gemeinde Zweisimmen gilt gemäss Parkplatzreglement Art. 25 eine Gebührenpflicht

Kurzzeit- und Tages Gebühren (Täglich 06:00h bis 19:00h)

  • 1 Stunde Gratis (mit Eingabepflicht)
  • weitere Stunde CHF 0.50 / Std
  • 1 Tag CHF 5.00 / Tag
  • Weiterer Tag CHF 5.00 / Tag

Zwischen 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr werden keine Gebühren erhoben. Auch das Parkieren unter 1 Stunde (Gratisparkzeit) muss mit Eingabe der Kontrollschild-Nummer erfolgen.

Bezahlung der Parkgebühren

Bar → Der Parkvorgang wird mit Eingabe der Kontrollschild-Nummer bei den Parkuhren gestartet und bar bezahlt.
Akzeptierte Münzen: CHF 5.00 / CHF 2.00 / CHF 1.00 / CHF 0.50 / CHF 0.20 / CHF 0.10
Achtung: Der Automat gibt KEIN RETOURGELD!

App →  "Parkingpay", «easyPARK» und "Twint"

Jahres- und Monatskarten

Auf das betreffende Fahrzeug-Kontrollschild, können bei der Gemeindeverwaltung Dauerkarten bezogen werden. Dauerkarten können ebenfalls über die App "Parkingpay" gelöst werden.

  • können nur für die Zonen 2, 3 und 5 gelöst werden
  • Monatsvignette CHF 50.00
  • Jahresvignette CHF 360.00

ACHTUNG → AUF ALLEN ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZEN DER GEMEINDE GILT SEIT DEM 01.01.2026 EIN CAMPINGVERBOT!
Weitere Informationen siehe Campingreglement der Gemeinde.

Dokumente

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Plan Parkplatzbewirtschaftung Zweisimmen (PDF, 346 kB) Download 0 Plan Parkplatzbewirtschaftung Zweisimmen
Flyer Parkplatzbewirtschaftung (PDF, 379 kB) Download 1 Flyer Parkplatzbewirtschaftung