Der Tod eines lieben Angehörigen ist für die Hinterbliebenen meist sehr belastend. In dieser schwierigen Situation müssen jedoch einige Formalitäten erledigt und Entscheidungen getroffen werden. So muss der Tod ärztlich festgestellt und dem Zivilstandsamt am Sterbeort gemeldet werden. Die Infos unter → www.ch.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie die Checkliste der → Pro SenectuteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. geben Ihnen weitere Anhaltspunkte, was es nach einem Todesfall zu berücksichtigen gilt.
Der zuverlässige, professionelle Bestatter unserer Gemeinde unterstützt Sie gerne Kontakt → 2simmenbestatterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Innerhalb von sieben Tagen nach dem Tod muss die Gemeinde mit den Hinterbliebenen ein Siegelungsprotokoll aufnehmen. Es geht darum, festzustellen, ob ein Testament, eine Ehe- oder Erbvertrag vorhanden ist, wer voraussichtlich der Erbengemeinschaft angehört, welche Vermögenswerte vorhanden sind usw. Die Aufnahme des Siegelungsprotokolls hat einerseits einen steuerlichen Zweck (Art. 8 ff. der → Verordnung über die Errichtung des InventarsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ), andererseits ist die Gemeinde verantwortlich, dass die Erbschaft "gesichert" ist ( → Art. 551 ZGBExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ).
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