Der Tod eines lieben Angehörigen ist für die Hinterbliebenen meist sehr belastend. In dieser schwierigen Situation müssen jedoch einige Formalitäten erledigt und Entscheidungen getroffen werden. So muss der Tod ärztlich festgestellt und dem Zivilstandsamt am Sterbeort gemeldet werden. Die Infos unter → www.ch.ch sowie die Checkliste der → Pro Senectute geben Ihnen weitere Anhaltspunkte, was es nach einem Todesfall zu berücksichtigen gilt.
Der zuverlässige, professionelle Bestatter unserer Gemeinde unterstützt Sie gerne Kontakt → 2simmenbestatter
Innerhalb von sieben Tagen nach dem Tod muss die Gemeinde mit den Hinterbliebenen ein Siegelungsprotokoll aufnehmen. Es geht darum, festzustellen, ob ein Testament, eine Ehe- oder Erbvertrag vorhanden ist, wer voraussichtlich der Erbengemeinschaft angehört, welche Vermögenswerte vorhanden sind usw. Die Aufnahme des Siegelungsprotokolls hat einerseits einen steuerlichen Zweck (Art. 8 ff. der → Verordnung über die Errichtung des Inventars ), andererseits ist die Gemeinde verantwortlich, dass die Erbschaft "gesichert" ist ( → Art. 551 ZGB ).
Bestatter in der Region
033 722 39 16
E-Mail schreiben
Zur Website
Altenriedstrasse 15
3770 Zweisimmen
Gemeindeverwaltung Zweisimmen
033 729 88 11
E-Mail schreiben
Lenkstrasse 5
3770 Zweisimmen