Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde. In Zweisimmen äussern sie ihren Willen an der Gemeindeversammlung bzw. bei Gemeinderatswahlen an der Wahlurne. Die Gemeindeversammlung findet in der Regel zweimal jährlich statt.
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten der Gemeindeversammlung sind im Organisationsreglement der Gemeinde festgelegt. Die Gemeindeversammlung beschliesst unter anderem die Jahresrechnung, das Budget samt Steueranlage, die Inkraftsetzung, Abänderung oder Aufhebung von Reglementen und behandelt Initiativen. Zudem befindet sie über Ausgaben von über CHF 300'000.00.
Stimmberechtigt sind alle im Kanton Bern stimmberechtigten Personen, die seit drei Monaten in der Gemeinde Zweisimmen wohnen (Art. 13 Gemeindegesetz).
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Auch nichtstimmberechtigte Personen (z.B. Ausländerinnen und Ausländer, Jugendliche, Schweizerinnen und Schweizer aus Nachbargemeinden usw.) dürfen die Versammlung besuchen. Sie werden von der Versammlungsleitung separat platzieren. Sie dürfen weder mitdiskutieren noch abstimmen.
Gemeindeverwaltung Zweisimmen
033 729 88 11
E-Mail schreiben
Lenkstrasse 5
3770 Zweisimmen
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Botschaft 13.12.2024 (PDF, 1.49 MB) | Download | 0 | Botschaft 13.12.2024 |
Botschaft Gemeindeversammlung 07.06.2024 (PDF, 756.12 kB) | Download | 1 | Botschaft Gemeindeversammlung 07.06.2024 |