Erlass Zonenplan Gewässerraum und Änderungen Baureglement
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ausscheidung der Gewässerräume, die Ausnahmebewilligungen von Bewirtschaftungseinschränkungen für Randstreifen nach Art. 41c Abs. 4bis der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 sowie die Änderungen des Baureglements in der Zeit vom 20. März 2026 bis am 20. April 2026 zur öffentlichen Auflage gebracht.
Innerhalb der Auflagefrist gelangten neun Einsprachen und eine Rechtsverwahrung ein. Die Einsprechenden beantragen im Wesentlichen, im Zonenplan Gewässerräume folgende Anpassungen vorzunehmen:
Die Gemeindeversammlung hat am 5. Juni 2026 der Planungsvorlage und diesen Änderungen zugestimmt. Die so angepassten Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Juli 2026 bis am 31. August 2026, bei der Bauverwaltung Zweisimmen öffentlich auf und können während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Sie sind auch auf www.zweisimmen.ch aufgeschaltet.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen diese Änderungen erhoben werden. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen, zu Handen des Gemeinderates einzureichen.
Der Gemeinderat
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| Zonenplan überarbeitet (PDF, 18.13 MB) | Download | 0 | Zonenplan überarbeitet |