Der Gemeinderat Zweisimmen hat an der Sitzung vom 23.06.2026 folgenden Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum unterliegt:
Hinweise zu den wichtigsten Anpassungen
Auszug aus dem Organisationsreglement Zweisimmen:
Art. 32 Ziff. c)
Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des
entsprechenden Beschlusses verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates betreffend ein Reglement der Versammlung unterbreitet wird,
Art. 34
Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Reglementsvorlage zum Entscheid.
Einreichungsstelle: Gemeinderat Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen
Aktenauflage: Gemeindekanzlei Zweisimmen, Gemeindehaus, Lenkstrasse 5
Auflagefrist: 30 Tage, vom 03.07. bis 03.08.2026
Gemeinderat Zweisimmen
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| Reglement zum Energiefonds - Auflageexemplar (PDF, 289 kB) | Download | 0 | Reglement zum Energiefonds - Auflageexemplar |