Für Beglaubigungen ist im Kanton Bern die Notarin oder der Notar zuständig (Art. 62 Notariatsverordnung ). Gemeinden dürfen hier, im Gegensatz zu anderen Kantonen, keine Unterschriften beglaubigen.
Gemeindekanzlei / Steuerverwaltung
Lenkstrasse 5
3770 Zweisimmen