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Beglaubigungen

Für Beglaubigungen ist im Kanton Bern die Notarin oder der Notar zuständig (Art. 62 Notariatsverordnung ). Gemeinden dürfen hier, im Gegensatz zu anderen Kantonen, keine Unterschriften beglaubigen. 

 

Verband Bernischer Notare

 

Kontakt

Gemeindekanzlei / Steuerverwaltung

033 729 88 11

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Lenkstrasse 5

3770 Zweisimmen