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Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder Einbürgerung erworben werden.

Wer sich einbürgern lassen will, muss bestimmte formelle und materielle Voraussetzungen erfüllen.

Es gibt zwei verschiedene Verfahrensarten:

Ordentliche Einbürgerung
Erleichterte Einbürgerung

Von der erleichterten EinbürgerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. profitieren Ehepartner/innen und eingetragene Partner/innen von Schweizerinnen und Schweizern, Kinder von Schweizerinnen und Schweizern sowie Personen der dritten Ausländergeneration. 

Alle übrigen Personen müssen das ordentliche EinbürgerungsverfahrenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. durchlaufen. Am besten rufen Sie an oder kommen vorbei, damit wir Sie beraten können.

 

Wie werde ich Schweizerin oder Schweizer?Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.