Eine Geburt ist innert drei Tagen dem für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt zu melden. Weitere Infos finden Sie hier .
Die Gemeinde Zweisimmen erhält anschliessend vom Zivilstandsamt eine elektronische Geburtsmeldung, so dass das Kind in der Einwohnerkontrolle erfasst werden kann.
Alles weitere rund um die Geburt, von "A" wie "Anerkennung" bis "Z" wie "Zivilstandsdokumente" finden Sie hier.