Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Das Eigentum wird durch privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vorschriften eingeschränkt. Im Grundbuch sind die privatrechtlichen Bestimmungen zu einem Grundstück festgehalten (Wegrechte, Durchleitungsrechte, Wohnrechte, Baubeschränkungen usw.). Auch öffentlich-rechtliche Vorschriften wirken auf ein Grundstück ein. So muss man einen Waldabstand wahren, Lärm erdulden, Baulinien beachten, Grenzabstände einhalten, spezielle Massnahmen beim Gewässerschutz vorsehen usw. Die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen finden sich im ÖREB-Kataster . Nach einer bestimmten Gebäudeadresse suchen können Sie hier .
Auf der Website von cadastre.ch finden Sie weitere Informationen zur Abgrenzung von Grundbuch und ÖREB-Kataster.
Zusätzliche Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie in der Publikumsbroschüre sowie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.