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Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Das Eigentum wird durch privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Vorschriften eingeschränkt. Im Grundbuch sind die privatrechtlichen Bestimmungen zu einem Grundstück festgehalten (Wegrechte, Durchleitungsrechte, Wohnrechte, Baubeschränkungen usw.). Auch öffentlich-rechtliche Vorschriften wirken auf ein Grundstück ein. So muss man einen Waldabstand wahren, Lärm erdulden, Baulinien beachten, Grenzabstände einhalten, spezielle Massnahmen beim Gewässerschutz vorsehen usw. Die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen finden sich im ÖREB-Kataster Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Nach einer bestimmten Gebäudeadresse suchen können Sie hier Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Auf der Website von cadastre.ch Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.finden Sie weitere Informationen zur Abgrenzung von Grundbuch und ÖREB-Kataster.

Zusätzliche Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie in der Publikumsbroschüre Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.sowie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.des Bundes.

 

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