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Vorgehen bei einem Todesfall

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Der Tod eines lieben Angehörigen ist für die Hinterbliebenen meist sehr belastend. In dieser schwierigen Situation müssen jedoch einige Formalitäten erledigt und Entscheidungen getroffen werden. So muss der Tod ärztlich festgestellt und dem Zivilstandsamt am Sterbeort gemeldet werden. Die Infos unter → www.ch.ch sowie die Checkliste der → Pro Senectute geben Ihnen weitere Anhaltspunkte, was es nach einem Todesfall zu berücksichtigen gilt.

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Innerhalb von sieben Tagen nach dem Tod muss die Gemeinde mit den Hinterbliebenen ein Siegelungsprotokoll aufnehmen. Es geht darum, festzustellen, ob ein Testament, eine Ehe- oder Erbvertrag vorhanden ist, wer voraussichtlich der Erbengemeinschaft angehört, welche Vermögenswerte vorhanden sind usw. Die Aufnahme des Siegelungsprotokolls hat einerseits einen steuerlichen Zweck (Art. 8 ff. der → Verordnung über die Errichtung des Inventars ), andererseits ist die Gemeinde verantwortlich, dass die Erbschaft "gesichert" ist ( → Art. 551 ZGB ). 

Regierungsstatthalteramt: Informationen rund um den behördlichen Ablauf bei einem Todesfall
Siegelung - was ist das?
Regierungsstatthalteramt: Checkliste für Erbinnen und Erben
Steuerverwaltung des Kantons Bern: Merkblatt 2 Todesfall

 

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