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Geburtsmeldung

Eine Geburt ist innert drei Tagen dem für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt zu melden. Weitere Infos finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Die Gemeinde Zweisimmen erhält anschliessend vom Zivilstandsamt eine elektronische Geburtsmeldung, so dass das Kind in der Einwohnerkontrolle erfasst werden kann.

Geburt von A-Z

Alles Weitere rund um die Geburt, von "A" wie "Anerkennung" bis "Z" wie "Zivilstandsdokumente", finden Sie hier.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.