Oberaufsicht über den Kindergarten, Primar- und Sekundarschule gemäss den Bestimmungen der kantonalen Volksschulgesetzgebung sowie dem Schulreglement der Gemeinde. Aufsicht über die Schul- und Sportanlagen sowie Aufsicht über die Schul- und Gemeindebibliothek.
Die Bildungskommission handelt im Bereich der Schulgesetzgebung autonom und ist verfügungsberechtigt.
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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